Was will der Verein?
Was kostet die Mitgliedschaft?
Und was bekommen Sie dafür?
- Reduzierten oder sogar freien Eintritt für ausgewählte Konzerte und Kurse
 - Informationen zu unseren Veranstaltungen
 - Vor der jährlichen Mitgliederversammlung ein exklusives kleines musikalisches Event
 - Freien Eintritt für die Kinder (bis 16 Jahre) von Ehepaar- und Partnermitgliedschaften bei ausgewählten Konzerten
 - Subskriptionsrecht auf Publikationen
 - Vergünstigte CDs
 
Der Verein für Alte Musik: Freunde und Förderer der Hamburger Ratsmusik e.V.
Vorstand
- Simone Eckert, Vorstandsvorsitzende
 - Ulrich Wedemeier, Stellv. Vorsitzender
 - Dr. Roy Cabenda, Schatzmeister
 - Adam Hodgson Beisitzer
 
Konto
Informationen und Kontakt
Seit 2007 sind wir als Verein organisiert
Freunde und Förderer der Hamburger Ratsmusik e.V. Verein für Alte Musik
Auszüge aus der Vereinssatzung§ 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr
1. Der am 7. Oktober 2006 gegründete Verein führt den Namen "Freunde und Förderer der Hamburger Ratsmusik e. V. "
§ 2 Gemeinnützigkeit
1. Der Verein ist selbstlos tätig und verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
§ 3 Zweckbestimmung
1. Zweck des Vereins ist die Förderung der Kunst und Kultur in Schleswig-Holstein und der Metropolregion Hamburg sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Aufgaben.
2. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch
- die Pflege, dem Erhalt und der Verbreitung der Musik des 15.-18. Jahrhunderts in Hamburg und Schleswig-Holstein
 - sowie der Vermittlung der Alten Musik auf der Grundlage historischer Aufführungspraxis,
 - die künstlerische Planung und Durchführung von öffentlichen Konzerten der Alten Musik in Schleswig-Holstein und in der Metropolregion Hamburg,
 - das Veranstalten von Kursen, Workshops und/oder Symposien für Musiker/innen, Nachwuchskünstler/innen und interessierten Laien,
 - die Unterstützung beim Auffinden und Aufbereiten alter Musikhandschriften zur Aufführung mit dem Forschungsschwerpunkt Norddeutschland und Nordeuropa zum Zweck des Erhalts des musikalischen Erbes,
 - der Publikation wissenschaftlicher Arbeiten, die durch den Verein und/oder von ihm beauftragte Personen, insbesondere junger Musikwissenschaftler/innen durchgeführt werden, somit
 - der Förderung wissenschaftlicher Projekte im Sinne der Satzung mittels Kostenbeteiligung,
 - das Einbinden internationaler junger Musiker/innen und Musikstudent/innen bei den durchzuführenden Konzerten.
 - Der Verein hat weiterhin die Aufgabe, ausgewählte Projekte des Ensemble Hamburger Ratsmusik, die den oben genannten Satzungszweck verfolgen,
- durch finanzielle Zuwendung, Sachzuwendung und organisatorische Mithilfe,
 - bei der Darstellung in der Öffentlichkeit und in den Medien,
 - bei der Organisation von Konzerten, gegebenenfalls auch als Veranstalter, zu unterstützen.
 
 
3. Spenden sind steuerlich absetzbar.




