Was will der Verein?
Was kostet die Mitgliedschaft?
Und was bekommen Sie dafür?
- Reduzierten oder sogar freien Eintritt für ausgewählte Konzerte und Kurse
- Informationen zu unseren Veranstaltungen
- Vor der jährlichen Mitgliederversammlung ein exklusives kleines musikalisches Event
- Freien Eintritt für die Kinder (bis 16 Jahre) von Ehepaar- und Partnermitgliedschaften bei ausgewählten Konzerten
- Subskriptionsrecht auf Publikationen
- Vergünstigte CDs
Der Verein für Alte Musik: Freunde und Förderer der Hamburger Ratsmusik e.V.
Vorstand
- Simone Eckert, Vorstandsvorsitzende
- Ulrich Wedemeier, Stellv. Vorsitzender
- Dr. Roy Cabenda, Schatzmeister
- Adam Hodgson Beisitzer
Konto
Informationen und Kontakt
Seit 2007 sind wir als Verein organisiert
Freunde und Förderer der Hamburger Ratsmusik e.V. Verein für Alte Musik
Auszüge aus der Vereinssatzung§ 1Name, Sitz und Geschäftsjahr
1. Der am 7. Oktober 2006 gegründete Verein führt den Namen "Freunde und Förderer der Hamburger Ratsmusik e. V. "
§ 2Gemeinnützigkeit
1. Der Verein ist selbstlos tätig und verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
§ 3Zweckbestimmung
1. Zweck des Vereins ist die Förderung der Kunst und Kultur in Schleswig-Holstein und der Metropolregion Hamburg sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Aufgaben.
2. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch
- die Pflege, dem Erhalt und der Verbreitung der Musik des 15.-18. Jahrhunderts in Hamburg und Schleswig-Holstein
- sowie der Vermittlung der Alten Musik auf der Grundlage historischer Aufführungspraxis,
- die künstlerische Planung und Durchführung von öffentlichen Konzerten der Alten Musik in Schleswig-Holstein und in der Metropolregion Hamburg,
- das Veranstalten von Kursen, Workshops und/oder Symposien für Musiker/innen, Nachwuchskünstler/innen und interessierten Laien,
- die Unterstützung beim Auffinden und Aufbereiten alter Musikhandschriften zur Aufführung mit dem Forschungsschwerpunkt Norddeutschland und Nordeuropa zum Zweck des Erhalts des musikalischen Erbes,
- der Publikation wissenschaftlicher Arbeiten, die durch den Verein und/oder von ihm beauftragte Personen, insbesondere junger Musikwissenschaftler/innen durchgeführt werden, somit
- der Förderung wissenschaftlicher Projekte im Sinne der Satzung mittels Kostenbeteiligung,
- das Einbinden internationaler junger Musiker/innen und Musikstudent/innen bei den durchzuführenden Konzerten.
- Der Verein hat weiterhin die Aufgabe, ausgewählte Projekte des Ensemble Hamburger Ratsmusik, die den oben genannten Satzungszweck verfolgen,
- durch finanzielle Zuwendung, Sachzuwendung und organisatorische Mithilfe,
- bei der Darstellung in der Öffentlichkeit und in den Medien,
- bei der Organisation von Konzerten, gegebenenfalls auch als Veranstalter, zu unterstützen.
3. Spenden sind steuerlich absetzbar.